Kategorie:
Schweizerisches Hundestammbuch SHSB
Als Wurf gilt jede ab der 8. Trächtigkeitswoche (ab 50 Tagen) erfolgte Geburt, ungeachtet, ob die Welpen aufgezogen werden oder nicht. Jeder gefallene Wurf (auch Mischlingswürfe oder Totgeburten) muss dem Rasseklub oder der Fachstelle Zucht (GW und EGW Züchter) mittels Wurfmeldung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen prüfen die Wurfmeldung und leiten sie dann der Stammbuchverwaltung weiter.
Folgende Formulare sind auszufüllen:
- Deckbescheinigung
- Wurfmeldung
- Optional: Meldung der neuen Eigentümer
Ablauf Wurfmeldung:
- Der/die Züchter:in füllt die Formulare (Deckbescheinigung, Wurfmeldung, Meldung der neuen Eigentümer) aus und sendet diese per Post an den zuständigen Rasseklub. GW und EGW Züchter senden die Formulare bitte direkt an die Stammbuchverwaltung der SKG.
- Der zuständige Rasseklub überprüft und ergänzt (Bestätigung des Rasseklubs) die Formulare und sendet diese anschliessend per Post an die Stammbuchverwaltung der SKG.
- Die Stammbuchverwaltung überprüft die Formulare, trägt den Wurf im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB ein und stellt die Abstammungsurkunden für die Welpen aus.
Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rasseklub.