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Gesuche für eine nachträgliche Veranlagung von Heimtieren sind ausnahmslos an das Kompetenzzentrum Heimtiere des BAZG (KoHe) zu richten.
Dazu ist das entsprechende Meldeformular «KoHe – Meldeformular nachträgliche Veranlagung Heimtieren» (PDF, 148 kB, 08.08.2022) zu
verwenden. Dieses ist zusammen mit den notwendigen Unterlagen gemäss Punkt 4 des Meldeformulars per E-Mail an das KoHe () zu senden.
Bitte beachten Sie: Nachträgliche Anmeldungen sind immer mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Einleitung eines Strafverfahrens bleibt vorbehalten.