Startseite » Ausstellungen » Informationen für Aussteller:innen
Wenn Sie Ihren Hund an einer Ausstellung präsentieren möchten gibt es einiges zu beachten, hier finden Sie die wichtigsten Informationen, sowie die entsprechenden Reglemente.
Wie läuft eine Ausstellung ab? Was muss der Hund können? Wie bewertet der Richter? Das und viel mehr lesen Sie im Sonderdruck zum Thema Hundeausstellungen.
Mehr Informationen in Bezug auf das Thema Ausstellungen finden Sie im Ausstellungsreglement (AB) der SKG und in den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (AB/AR).
An Ausstellungen sind nur Hunde zugelassen, die in einem von der FCI anerkannten Zucht-/Stammbuch bzw. dessen Register eingetragen sind. Um nationale Titel zu beantragen, muss der Hund zwingend im Schweizerischen Hundestammbuch SHSB eingetragen sein.
Eigentümer
Auf dem Meldeschein muss der/die rechtmässige Eigentümer:in des Hundes aufgeführt sein.
Von der Teilnahme an Ausstellungen sind ausgeschlossen:
Aussteller aus der Schweiz
Das Tollwut-Schutzimpfungsobligatorium wurde aufgehoben. Zum Schutze Ihres Hundes empfehlen wir Ihnen jedoch, diesen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten impfen zu lassen.
Aussteller aus dem Ausland
Beachten Sie die Einreisebestimmungen in die Schweiz. Das tierärztliche Tollwut-Impfzeugnis ist an der Grenze unbedingt erfolderich. DieImpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein und den Bestimmungen des Herstellers entsprechen.
Auf allen Ausstellungen ist ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen von Hunden unter Verwendung jeglicher Mittel und Hilfen untersagt. Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem sogenannten Galgen. Das Wickeln oder Einflechten der Haare ist auf der Ausstellung verboten. Jeder Aussteller erhält eine Annahmebestätigung, auf welcher diese Bestimmung 3-sprachig (deutsch, französisch, englisch) deutlich hervorgehoben wird.
Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird kontrolliert. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen sind die Kontrolleure befugt, die Aussteller darauf aufmerksam zu machen, die bereits erwähnten Manipulationen zu untersagen, oder Sie werden angewiesen, die Ausstellung zu verlassen.
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen. Ebenso können Richterumbesetzungen vorgenommen werden. Der Aussteller haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden. Die Aussteller sind selber für eine rechtzeitige Vorführung der Hunde im Ring verantwortlich. Die Hunde dürfen nicht vor 15:00 h aus dem Ausstellungsgelände entfernt werden.
Die Beurteilung der Hunde durch die Richter erfolgt aufgrund der bei der FCI deponierten Rassen-Standards. Bestehen für einzelne Rassen noch keine von der FCI anerkannten Standards, so werden diese Hunde nach einem nationalen Rassenstandard bewertet und platziert. Das CACIB darf jedoch nicht vergeben werden; die Vergabe des CAC hingegen ist gemäss Art. 7 möglich. An allen Ausstellungen werden in sämtlichen Klassen gem. AR Art. 9.2. Rüden und Hündinnen getrennt gerichtet. Bei der Vergabe des Formwertes ist das Verhalten des Hundes angemessen zu berücksichtigen. Ein Hund, der sich aufgrund seines Verhaltens (z.B. Aggressivität). Oder aus anderen Gründen (z.B. Lahmheit) nicht beurteilen lässt oder der gar nicht zur Ausstellung hätte zugelassen werden dürfen, ist als «disqualifiziert», mit Angabe des Grundes, aus dem Ring zu entlassen. Als «zurückgezogen» gilt ein Hund, der vor Beginn des Bewertungsvorganges aus dem Ring genommen wird. Als «fehlend» gilt ein Hund, der nicht rechtzeitig im Ring vorgeführt wird.
Hunde, die den Kriterien des Rassenstandards in nahezu idealer Weise entsprechen in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt werden und ein rassetypisches Verhalten/Wesen zeigen.
Hunde von harmonischer Gesamterscheinung, welche die rassetypischen Merkmale hinsichtlich Formwert und Verhalten/Wesen in hohem Masse zeigen und in sehr guter Verfassung vorgeführt werden. Einzelne kleinere Fehler aufweisen und/oder nicht in der erwünschten Verfassung vorgeführt werden.
Hunde, die in den Hauptmerkmalen dem Rassenstandard hinreichend entsprechen, mehrere kleinere oder einzelne erhebliche Fehler aufweisen und/oder nicht in der erwünschten Verfassung vorgeführt werden.
Hunde, die den Rassekennzeichen des Standards nicht mehr ausreichend entsprechen und/oder deren körperliche und/oder wesensmässige Verfassung mangelhaft ist.
erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschrieben Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemässes Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist, einen Farb- und/oder Haarfehler hat oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen lässt. Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen der einem einzelnen Rassenmerkmal so wenig entspricht, dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muss auch ein Hund bewertet werden, der nach dem für ihn geltenden Standard einen schweren/ausschliessenden Fehler hat.
erhalten Hunde, denen keine der oben genannten Formwerte zuerkannt werden können. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der Hund nicht läuft, ständig am Aussteller hochspringt oder ständig aus dem Ring strebt, so dass Gangwerk und Bewegungsablauf nicht beurteilt werden können oder wenn der Hund dem Ausstellungsrichter ständig ausweicht, so dass z.B. eine Kontrolle von Gebiss, Gebäude, Haarkleid, Rute oder Hoden nicht möglich ist oder wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch wahrscheinlich machen.
Hunde, die vorzügliche rassetypische Merkmale aufweisen und in sehr guter Verfassung vorgeführt werden.
Hunde, die den rassetypischen Merkmalen weitgehend entsprechen, in guter Verfassung vorgeführt werden, jedoch Mängelaufweisen, die eine Bewertung «vv» nicht rechtfertigen.
Hunde, die den rassetypischen Merkmalen nicht entspreche und/oder gesundheitsschädigende anatomische Deformationen aufweisen.
Es werden in jeder Klasse die vier besten Hunde auf die Plätze 1 bis 4 platziert, sofern sie mit «vorzüglich» oder «sehr gut» bewertet wurden. In der Welpen- und Jüngstenklasse werden die vier besten Hunde platziert, sofern sie mit «vielversprechend» oder «versprechend» bewertet wurden. Einzelne, das heisst in der Klasse ohne Konkurrent ausgestellte Hude werden platziert. «Hors Concours» ausgestellte Hunde werden gerichtet, jedoch nicht platziert.
Zuchtgruppen bestehen aus mindestens drei Rüden und/oder Hündinnen eines Züchters aus eigener Zucht (gleiche Rasse, gleicher Zuchtname) ungeachtet, ob sich die Hunde in seinem Eigentum befinden oder nicht.
Eine Paarklasse besteht aus einem Rüden und einer Hündin, die Eigentum eines Ausstellers sein müssen. Die Beurteilung der Paarklasse ist gleich der Beurteilung der Zuchtgruppen. Gesucht wird das idealtypische Zuchtpaar.
Bei der Einteilung in die verschiedenen Klassen ist für das jeweils vorgeschriebene Mindest- bzw. Höchstalter das Datum des Tages der Bewertung massgebend.
An internationalen und nationalen Ausstellungen sind folgende Klassen zulässig:
Welpen-Klasse (WK) für Hunde von 3 bis 6 Monaten
Jüngsten-Klasse (JüK) für Hunde von 6 bis 9 Monaten
Jugend-Klasse (JK) für Hunde von 9 bis 18 Monaten
Zwischen-Klasse (ZK) für Hunde von 15 bis 24 Monaten
Offene Klasse (OK) für Hunde ab 15 Monaten
Gebrauchshunde-Klasse (GK) für Hunde ab 15 Monaten
Die Gebrauchshunde-Klasse (GK) ist offen für Hunde von Rassen, die gemäss den Bestimmungen der FCI zur Erlangung des Titels «Internationaler Schönheits-Champion» einer Arbeitsprüfung unterworfen sind.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Für die Meldung in der Gebrauchshunde-Klassen muss der Meldung das von der FCI vorgeschriebene Formular in Kopie beigefügt sein, welches die erforderliche Bestätigung seitens des jeweiligen Landesverbandes, in dessen Bereich der Besitzer und/oder der Eigentümer seinen dauernden Wohnsitz hat, enthält. Die Modalitäten der Kontrolle sind in den AB/AR geregelt.
Champion-Klasse (ChK) für Hunde ab 15 Monaten
In der Champion-Klasse können Hunde ausgestellt werden, die bereits den Titel «Internationaler Schönheits-Champion» der FCI oder einen von der FCI bzw. von einem Landesverband anerkannten nationalen Schönheits-Champion-Titel errungen haben.
Der betreffende Titel muss beim Einsenden des Meldescheines (Stichtag: Versanddatum bzw. Poststempel) an die Ausstellungsleitung (AL) bereits homologiert sein. Kopien der Belege sind der Anmeldung beizulegen.
Veteranen-Klassen (VK) für Hunde ab 8 Jahren
In der Veteranen-Klasse ausgestellte Hunde werden bewertet und platziert. In der Veteranenklasse sind kastrierte Rüden zugelassen.
Anwartschaft für die Titel:
Anwartschaft für die Titel: