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Der Zentralvorstand der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft besteht aus maximal neun Mitgliedern. Jedes Mitglied vertritt im Zentralvorstand einen eigenen Bereich innerhalb der SKG (Arbeitsausschuss, Arbeitsgemeinschaft oder Arbeitskreis).
Der Zentralvorstand ist verantwortlich für die operative und strategische Leitung der SKG, sowie für Kontrolle über die Arbeitsausschüsse, die Kommissionen und die Geschäftsleitung.
Er beschliesst über alle Angelegenheiten, die nicht durch zwingendes Recht, die Statuten, etc. anderen Organen vorbehalten sind.
Der Zentralvorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten, so oft es die Geschäfte erfordern. Der ZV ist beschlussfähig, wenn er mindestens sieben Tage vorher unter Angabe der Traktanden eingeladen wurde und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.