Arbeitsgemeinschaften

Die Sektionen der SKG können sich zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschliessen, deren Aufgaben und Kompetenzen in einem Geschäftsreglement geregelt werden. Eine Arbeitsgemeinschaft fördert allgemein die Erziehung von Hunden und die Ausbildung von Hundeführern. Sie setzt sich ein für die Durchführung von Prüfungen und sportlichen Anlässen. Dabei berücksichtigt sie die vielseitige Verwendung der Hunde im Dienste des Menschen und unter Beachtung der durch die Tierschutzgesetzgebung geforderten Prinzipien.

Jede Arbeitsgemeinschaft arbeitet entsprechende Reglemente und die Prüfungsordnungen aus, welche durch den Zentralvorstand der SKG genehmigt werden. Die Arbeitsgemeinschaften erhalten ihre finanziellen Mittel von der Zentralkasse der SKG aufgrund eines alljährlich einzureichenden Budgets. Die Arbeitsgemeinschaften halten mindestens alle drei Jahre eine Delegiertenkonferenz ab. Die jeweilige «Technische Kommission» fungiert als Vorstand der Arbeitsgemeinschaft.

Arbeitsgemeinschaft für das Gebrauchs- und Sporthundewesen

Technische Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen (TKGS)

Arbeitsgemeinschaft Agility, Mobility und Obedience

Technische Kommission Agility, Mobility, Obedience (TKAMO)