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- Kommentare deaktiviert für Abgabe der Zuchthoheit der Rasse «Grosser Schweizer Sennenhund» an die SKG
- Publikationen der SKG, Zucht
Der Vorstand des KGSSH hat zusammen mit den Vertretern der SKG beschlossen, die Zuchthoheit über die Rasse «Grosser Schweizer Sennenhund» vorübergehend und bis auf Weiteres an die SKG abzutreten.
Die Züchter des KGSSH werden ab sofort ad interim durch die Fachstelle Zucht betreut.
- Ankörungen werden gemäss den «Grünen Weisungen» der SKG durchgeführt.
- Die zuchtrelevanten Bereiche der EZKB des KGSSH bleiben in Kraft und sind einzuhalten.
- Die administrativen Abläufe werden gemäss den «Grünen Weisungen» der SKG gehandhabt.
- Die Gebühren werden gemäss den «Grünen Weisungen» von der SKG direkt erhoben und gehen zugunsten des Veranstalters.
- Fragen zur Zucht richten Sie bitte an:
- Züchter, die bis jetzt unter der Hoheit des KGSSH gezüchtet haben, senden ihre Unterlagen neu direkt an die Fachstelle Zucht der SKG.
- Die Fachstelle Zucht der SKG amtet ad interim als «Zuchtwart» des KGSSH; bei Unklarheiten entscheidet der AKZVT der SKG.