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Die Änderungen in der Tierschutzverordnung bezüglich der Einfuhr von Welpen in die Schweiz treten bereits am 1. Februar 2025 in Kraft.
Liebe SKG-Mitglieder
Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV heute mitgeteilt hat, treten die Änderungen in der Tierschutzverordnung bezüglich der Einfuhr von Welpen in die Schweiz bereits am 1. Februar 2025 in Kraft.
Die gute Nachricht für die SKG und ihre Mitglieder: Die Einschränkung – Import von Welpen erst ab der vollendeten 15. Alterswoche – gilt ausschliesslich für den gewerbsmässigen Import.
Die SKG-Mitglieder und auch alle anderen Welpenkäufer:innen können nach wie vor einen Welpen im Ausland bei der Züchterin oder beim Züchter auswählen und diesen ab der vollendeten 8. Lebenswoche erwerben. Sie müssen den Welpen allerdings selber bei der Zuchtstätte abholen und einführen.
Damit wird einerseits der kommerzielle Welpenhandel eingeschränkt – das ist und bleibt das Ziel –, andererseits bleibt die Importmöglichkeit für engagierte Kynolog:innen erhalten. Damit hat der Bundesrat die wichtige Forderung der SKG nach einer Ausnahmeregelung für die Einfuhr durch Privatpersonen erfüllt. Dies war nur dank dem intensiven Engagement der SKG und der Zusammenarbeit mit anderen Interessengruppen wie Universitäten, Tierschutz und Politik möglich.
Für einmal dürfen wir all unseren Mitgliedern und anderen Hundefreund:innen kurz vor Weihnachten eine gute Nachricht unterbreiten. Politische Arbeit ist anstrengend, aber unverzichtbar!
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen frohe Festtage.
Herzliche Weihnachtsgrüsse
Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG
Hansueli Beer
Präsident