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Die FBA vermitteln Fachkenntnisse, sowie auch praktische Fähigkeiten und sind vom BLV anerkannt. Die Ausbildungen bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, sowie einem Praktikum und sind mit einer schriftlichen Prüfung abzuschliessen. Die verschiedenen Themen werden in Form von Betreuungsmodulen (BM) angeboten.
Ausbildung | BM 1 | BM 2 | BM 3 | BM 4 | BM 5 | BM 6 | BM 7 | BM 8 | BM 9 | BM 10 | BM 11 | BM 12 | Prüfung |
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FBA gewerbsmässige Hundezucht | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | ||
FBA gewerbsmässige Hundebetreuung in kleinen Tierheimen | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | |||
FBA gewerbsmässiger Hundetransport | X | X | X | X | X | X | |||||||
Dogsitter / Dogwalker SKG | X | X | X | X | X | X | X | X | X | ||||
SKN Hundebetreuung an Ausstellungen, Tierbörsen und in der Werbung | X | X | X | X | |||||||||
Zuchtwart SKG | X | X | X | X | X | X | X | X |
Das Züchten von Hunden muss ab einem bestimmten Umfang von der kantonalen Tierschutzfachstelle bewilligt werden. Wer eine bewilligungspflichtige Zucht von Tieren hat, muss eine FB-Ausbildung absolvieren, die vom BLV anerkannt ist.
Wer mehr als fünf Hunde gewerbsmässig betreut oder Pflegeplätze für mehr als fünf Tiere anbietet, muss eine FB-Ausbildung für die Betreuung von Tieren in Tierheimen mit bis zu neunzehn Pflegeplätzen absolvieren, die vom BLV anerkannt ist.
Die Tierschutzverordnung (TSchV) schreibt für Personal welches gewerbsmässig Hunde transportiert eine FB-Ausbildung vor, die vom BLV anerkannt ist. Die TSchV definiert den Begriff der Gewerbsmässigkeit. Im Einzelfall entscheiden die kant. Tierschutzfachstellen.
Die folgenden Ausbildungen bauen ebenfalls auf den Betreuungsmodulen (BM) auf. Sobald alle für die Ausbildung vorgeschriebenen Module absolviert wurden, kann ein entsprechendes Attest bei der SKG beantragt werden.
In einigen Kantonen sind bei der Betreuung von bis zu fünf Hunden spezielle Vorgaben zu beachten, die sich aus der Hundegesetzgebung ergeben. Für Personen welche dieser kant. Ausbildungspflicht unterstehen, wurde der Lehrgang Dogsitter / Dogwalker SKG entwickelt.
Bei der Betreuung von Hunden an Ausstellungen, Tierbörsen und in der Werbung, muss die für die Betreuung der Tiere verantwortliche Person einen entsprechenden Sachkundenachweis vorweisen. Diesen Nachweis können Sie durch absolvieren dieses Lehrgangs erlangen.
Als Zuchtwart:in sind Sie für die Überwachung des Zuchtgeschehens zuständig. Zu den Voraussetzungen für diese wichtige Aufgabe zählen umfassende kynologische Kenntnisse. Dieser Lehrgang wurde entwickelt, um Zuchtwart:innen in Ihrer Funktion zu unterstützen.