Ausstellungstitel

Online-Homologation

Neu können Sie die Ausstellungstitel auf www.onlinedogshows.eu ganz einfach online Beantragen und Bezahlen. Bitte befolgen Sie die einzelnen Schritte der Anleitung für Online Homologation (DE/EN).

Homologation

Die Ausstellungstitel können weiterhin auch per Post oder E-Mail beantragt werden. Bitte füllen Sie dazu den Homologationsantrag aus und lassen Sie uns diesen zusammen mit den erforderlichen Beilagen zukommen.

Übersicht Ausstellungstitel

Nationale Champion-Titel

Um diesen Titel zu beantragen benötigen Sie:

  • 3 Jugend-CAC oder 2 Jugend-CAC und ein CAC aus der Zwischenklasse, vergeben von mindestens 2 verschiedenen Richtern, davon mindestens 1 CAC von einer Internationalen Ausstellung

Um diesen Titel zu beantragen benötigen Sie:

  • 3 V1 CAC (ab dem 01. Januar 2016), davon mindestens 2 V1 CAC von Internationalen Ausstellungen, vergeben von 3 verschiedenen Richtern.

Ohne zeitliche Begrenzung, Reserve CAC werden nicht anerkannt. Der Titel berechtigt in der Champion-Klasse zu starten.

Um diesen Titel zu beantragen benötigen Sie:

  • 4 CAC, davon mindestens 2 CAC von internationalen Ausstellungen, vergeben von mindestens 3 verschiedenen Richtern.

Mit einer zeitlichen Begrenzung von min. 11 Monaten und 1 Tag zwischen dem ersten und dem letzten CAC. Der Titel berechtigt in der Champion-Klasse zu starten.

*Bedingungen der Rasseklubs:

Airedale Terrier, Australian Shepherd, Ausländische Hirtenhunde, Belgische Schäferhunde, Berger Blanc Suisse, Berger Picard, Berger des Pyrénées, Bordeaux-Dogge, Briard (Berger de Brie), Cão da Serra de Aires, Deutscher Boxer, Deutscher Jadgterrier, Deutsche Vorstehhunde, Deutsche Wachtelhunde, Deerhound, Dobermann, Kleine Münsterländer Vorstehhunde, Magyar Vizsla, Retriever, Riesenschnauzer, Schweizer Laufhunde, Schweizer Niederlaufhunde, Alpenländische und Westfälische Dachsbracken, Saluki, Sloughi, Setter, Pointer, Whippet

Der Titel SWISS GRAND CHAMPION wird ab dem 1. Juni 2024 an den Hund vergeben, der die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Der Hund muss zum Swiss Show Champion und/oder Swiss Beauty Champion erklärt werden
  • 3 CAC in der Championklasse nach der offiziellen Erklärung des Schweizer Titels gewonnen
  • Die oben erwähnten 3 CAC’s müssen unter drei verschiedenen Richtern an Internationalen Schweizer CACIB-Ausstellungen errungen werden
  • Eines der oben genannten CAC muss mit 1CACIB und BOB oder BOS vergeben werden
  • Das Res-CAC kann für diesen Titel nicht aufgewertet werden.

Um diesen Titel zu beantragen benötigen Sie:

  • 3 Veteranen-CAC von mindestens 2 verschiedenen Richtern, davon mindestens 1 CAC von einer Internationalen Ausstellung.

Alpenchampion

SKG, ÖKV und VDH vergeben jährlich auf bestimmten Ausstellungen in der Schweiz, Österreich und Deutschland die folgenden Titel:

Um diesen Titel zu beantragen benötigen Sie:

  • 2 Alpen-Jugendsieger-Titel
  • Die Titel müssen in zwei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich oder Schweiz) und von zwei verschiedenen Richtern vergeben werden.

Um diesen Titel zu beantragen benötigen Sie:

  • 3 Alpensieger-Titel und eine weiteren CAC-Anwartschaft (vom Land in dem der Titel homologiert wird).
  • Die Titel müssen in drei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich und Schweiz) und von drei verschiedenen Richtern vergeben werden.

Der Titel Alpenchampion berechtigt zum Start in der Championklasse in Deutschland, Schweiz und Österreich.

Um diesen Titel zu beantragen benötigen Sie:

  • 2 Alpen-Veteranensieger-Titel.
  • Die Titel müssen in zwei verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich oder Schweiz) und von zwei verschiedenen Richtern vergeben werden.

Internationale Champion-Titel

Um diesen Titel zu beantragen benötigen Sie:

  • 3 FCI-CACIB-J, die ab dem 1. Januar 2023 bei internationalen Ausstellungen der FCI mit CACIB in der Jugendklasse
  • in 3 verschiedenen Ländern
  • unter 3 verschiedenen Richtern vergeben wurden

Das Antragsformular ist bei der Geschäftsstelle der SKG einzureichen.

Um diesen Titel zu beantragen benötigen Sie:

  • Erhalt von 4 CACIB, in 3 verschiedenen Ländern, unter 3 verschiedenen Richtern, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Konkurrenten.
  • Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss eine Frist von mindestens einem Jahr und einem Tag bestehen z.B. vom 1. Januar 2011 bis zum 1. Januar 2012.

Das Antragsformular ist bei der FCI einzureichen.

Um diesen Titel zu beantragen benötigen Sie:

  • Erhalt von 2 CACIB, in 2 verschiedenen Ländern, unter 2 verschiedenen Richtern, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Konkurrenten.
  • Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss eine Frist von mindestens einem Jahr und einem Tag bestehen, z.B. vom 1. Januar 2011 bis zum 1. Januar 2012.

Das Antragsformular ist bei der Geschäftsstelle der SKG einzureichen.

Um diesen Titel zu beantragen benötigen Sie:

  • Verleihung von 4 CACIB, in 3 verschiedenen Ländern, unter 3 verschiedenen Richtern, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Konkurrenten.
  • Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss eine Frist von mindestens einem Jahr und einem Tag bestehen, z.B. vom 1. Januar 2011 bis zum 1. Januar 2012.

Das Antragsformular ist bei der FCI einzureichen.

Um diesen Titel zu beantragen benötigen Sie:

  • 3 FCI-CACIB-V, die ab dem 1. Januar 2023 bei internationalen Ausstellungen der FCI mit CACIB in der Veteranenklasse
  • in 3 verschiedenen Ländern
  • unter 3 verschiedenen Richtern vergeben wurden

Das Antragsformular ist bei der Geschäftsstelle der SKG einzureichen.

Alle Informationen, Reglemente und Antragsformulare rund um die Internationalen Champion-Titel finden Sie auf der Webseite der FCI.

Reserve-CAC

Reserve-CAC
Die Vergabe des Reserve-CAC erfolgt jeweils an die „vorzüglich 2“ bewerteten Rüden/Hündinnen der Zwischen-Klasse, Offenen-Klasse, Gebrauchshunde-Klasse und Champion-Klasse.

Reserve-Jugend-CAC
Die Vergabe des Reserve-Jugend-CAC erfolgt jeweils an die „vorzüglich 2“ bewerteten Rüden/Hündinnen der Jugend-Klasse.

Reserve-Veteranen-CAC
Die Vergabe des Reserve-Veteranen-CAC erfolgt jeweils an die „vorzüglich 2“ bewerteten Rüden/Hündinnen der Veteranen-Klasse.

Das Reserve-CAC kann aufgewertet werden, wenn der Hund, welcher das CAC erhält, den Schweizer-Schönheits-Champion zu diesem Zeitpunkt bereits homologiert hat. Die gleichen Vorgaben gelten für die Jugend und Veteranen Reserve-CAC und die entsprechenden Jugenden sowie Veteranen Schönheits-Champions.

Wenn der Hund welcher das CAC erhält, den Schweizer-Ausstellungs-Champion homologiert hat, kann das Reserve-CAC nicht aufgewertet werden.

Für die Aufwertung eines Reserve-CAC zu einem CAC können Sie das untenstehende Formular ausfüllen und dem Ausstellungssekretariat der SKG per E-Mail an folgende Adresse zustellen:

Das Ausstellungssekretariat wird die Aufwertung überprüfen. Wenn das Reserve-CAC aufgewertet werden kann, erhalten Sie das unterzeichnete Formular zurück. Falls das Res. CAC nicht aufgewertet werden kann, erhalten Sie ein E-Mail mit der entsprechenden Begründung.

Das aufgewertete Reserve-CAC darf für die Homologierung der folgenden Titel verwendet werden:

  • Schweizer-Schönheits-Champions
  • Schweizer-Jugend-Schönheits-Champion
  • Schweizer-Veteranen-Schönheits-Champion