
Duplikatsantrag «Bee Bee Two Damsel»
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die SKG, Thalstrasse 49, 4710 Balsthal, zu melden.
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Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die SKG, Thalstrasse 49, 4710 Balsthal, zu melden.
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die SKG, Thalstrasse 49, 4710 Balsthal, zu melden.
Der Zentralvorstand (ZV) der SKG hat an der Sitzung vom 12. März 2025 als neue Lokalsektion der SKG anerkannt: Diensthunde-Besitzer-Verein-Bern DBVB
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die SKG, Thalstrasse 49, 4710 Balsthal, zu melden.
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die SKG, Thalstrasse 49, 4710 Balsthal, zu melden.
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die SKG, Thalstrasse 49, 4710 Balsthal, zu melden.
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Nach eingehender Prüfung der vom Kanton Zürich publizierten Verfügungen betreffend das Verbot von Hunden der Rasse «Rottweiler» im Kanton Zürich haben wir uns entschlossen, die mit vom zuständigen Rasseclub «Schweizerischer
Im Kanton Zürich ist die Neuanschaffung von Rottweilern per 01. Januar 2025 verboten.
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die SKG, Thalstrasse 49, 4710 Balsthal, zu melden.