Information zum Umgang mit Artikel 10 der Statuten der SKG
Anlässlich der DKGS sind Diskussionen über die Auslegung des erwähnten Artikels der Statuten der SKG aufgekommen.
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Anlässlich der DKGS sind Diskussionen über die Auslegung des erwähnten Artikels der Statuten der SKG aufgekommen.
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die Stammbuchverwaltung der SKG, Postfach, 4710 Balsthal, zu melden.
Nun ist es soweit. Wie bereits angekündigt, wird die SKG-Mitgliederdatenbank auf AMICUS zum
30.04.2024 eingestellt.
Der Mitgliederausweis wird ab 01.05.2024 nur noch auf Fairgate zur Verfügung stehen. Wir bitten
Sie, Ihren Vorstand und die Mitglieder entsprechend zu informieren.
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die Stammbuchverwaltung der SKG, Postfach, 4710 Balsthal, zu melden.
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die Stammbuchverwaltung der SKG, Postfach, 4710 Balsthal, zu melden.
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die Stammbuchverwaltung der SKG, Postfach, 4710 Balsthal, zu melden.
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die Stammbuchverwaltung der SKG, Postfach, 4710 Balsthal, zu melden.
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die Stammbuchverwaltung der SKG, Postfach, 4710 Balsthal, zu melden.
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die Stammbuchverwaltung der SKG, Postfach, 4710 Balsthal, zu melden.
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die Stammbuchverwaltung der SKG, Postfach, 4710 Balsthal, zu melden.