St. Bernhardshund
Ein sanfter Riese, der nicht nur durch seine beeindruckende Grösse auffällt. Historisch als Rettungshund in den schneebedeckten Alpen eingesetzt, besitzt er ein grosses Herz und ein ruhiges, liebevolles Wesen.
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Ein sanfter Riese, der nicht nur durch seine beeindruckende Grösse auffällt. Historisch als Rettungshund in den schneebedeckten Alpen eingesetzt, besitzt er ein grosses Herz und ein ruhiges, liebevolles Wesen.
Ein Kraftpaket mit weichem Kern. Dieser Hund beeindruckt nicht nur durch seine Statur, sondern auch durch sein ruhiges und ausgeglichenes Wesen. Er ist ein treuer Begleiter mit historischen Wurzeln in der Alpenregion.
Mit seinem langen, seidigen Fell und seinen charakteristischen Farben ist dieser Hund ein echter Blickfang. Er ist bekannt für sein freundliches und geduldiges Wesen, das ihn zu einem idealen Familienhund macht.
Dieser agile und wachsame Hütehund ist für seine grosse Energie und Intelligenz bekannt. Sein markantes dreifarbiges Fell und seine lebendigen Augen spiegeln den lebhaften Charakter wider.
Obwohl er der Kleinste der Sennenhunde ist, fehlt es ihm weder an Mut noch an Arbeitseifer. Sein kompakter Körperbau und seine unermüdliche Energie machen ihn zu einem echten Allrounder.
Ein eleganter Jäger, der für seine Ausdauer und sein melodisches Bellen bekannt ist. Sein ausgezeichneter Instinkt macht ihn zu einem unentbehrlichen Begleiter auf der Jagd.
Ein kleiner Laufhund mit ausgeprägtem Spürsinn und ruhigem Wesen. Sein Charakter befähigt ihn sowohl zum ausgezeichneten Jagdbegleiter als auch zum geschätzten Familienmitglied.
Ein eleganter und treuer Begleiter, der durch seine stattliche Erscheinung beeindruckt. Seine Intelligenz und sein Gehorsam machen ihn zu einem hervorragenden Arbeits- und Familienhund.
Ein moderner Vertreter der Bulldoggen-Familie. Sein kompaktes, aber kraftvolles Erscheinungsbild steht im Kontrast zu seinem sanften Wesen. Er ist ein perfekter Begleiter.
Zum Schutz und zur Unterstützung ukrainischer Züchter in der Schweiz hat der AKZVT Folgendes entschieden: Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung gelten als «Personen mit Wohnsitz Schweiz», entsprechend dem Grundsatz der FCI