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In diesen Gremien muss ein Mitglied des Zentralvorstandes oder der Geschäftsleitung Einsitz nehmen, oder als Ansprechpartner bestimmt sein. Die Arbeitsausschüsse sind verantwortlich für die direkte Führung und Überwachung der ihnen übertragenen Aktivitäten. Diese beinhalten unter Anderem:
Der Zentralvorstand bestimmt die Mitglieder der Arbeitsausschüsse und deren jeweilige Präsidenten, diese werden auf eine unbestimmte Amtsdauer gewählt.