Einstufung von Russland und Belarus als Tollwut-Risikoland

Bitte beachten Sie, dass Russland und Belarus gemäss der eidgenössischen Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren (EDAV-Ht; SR 916.443.14) ab dem 15. September 2024 nicht mehr als risikoarme Länder bezüglich Tollwut gelten, sondern als Tollwut-Risikoländer. Dies bedeutet, dass für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus diesen Ländern nebst einem Mikrochip und einer Veterinärbescheinigung neu auch ein genügender Tollwut-Titer (mind. 0.5 IE/ml) sowie eine Wartezeit vor der Einfuhr (mind. 4 Monate ab Impfdatum) vorgeschrieben sind.