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- Kommentare deaktiviert für Import von Welpen nur ab 15 Wochen – Ausnahme für Diensthunde und Hunde mit Papieren
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Bereits im März 2021 hat die Schaffhauser Nationalrätin Martina Munz mit ihrer Interpellation eine Anpassung an die Gesetzgebung im übrigen Europa gefordert. Einerseits eine gute Sache – das Tierwohl stärken – andererseits ein schwieriger Entscheid, denn alle engagierten Hundehalterinnen und Hundehalter übernehmen ihre Hunde gerne im Alter von 8 bis 12 Wochen, um diese wichtige Phase im Leben eines Welpen mitgestalten zu können.
Verbesserung des Tierwohls und striktere Regeln für den Hundeimport: Vernehmlassung eröffnet
In vielen Gesprächen, Sitzungen und Verhandlungen konnte die SKG im Sommer 2022 einen Lösungsvorschlag präsentieren, der sowohl für unsere Mitglieder als auch für den Tierschutz, die Behörden, die Tierärzteschaft und auch für die Motionärin praktikabel und sinnvoll war.
Diese Version haben wir alle gemeinsam beim BLV eingereicht und die jetzige Version in der Vernehmlassung sieht die gewünschte Ausnahmeregelung vor. Sie erschwert einerseits den Hundehandel und zwingt sowohl Anbieter als auch Käufer zu überlegtem und kontrolliertem Handeln, andererseits ermöglicht die formulierte Version einen behördlichen Vollzug, der auch eine abschreckende Wirkung haben wird.
Die SKG freut sich sehr, dass die Bedürfnisse ihrer Mitglieder in diesen Vorschlag eingeflossen sind und unterstützt die Vernehmlassung vollumfänglich. Eine kleine Bitte an alle unsere Mitglieder: Wenn Sie in irgendeiner Weise mit einer Partei, die an der Vernehmlassung teilnimmt, in Kontakt stehen, helfen Sie uns, indem Sie darauf hinweisen, dass die Ausnahmeregelung eine sinnvolle und effiziente Lösung darstellt.
Amputation der Wolfskrallen nur durch Tierarzt
Die zweite Änderung im Rahmen der geplanten Revision betrifft die Amputation der Wolfskrallen bei Welpen. Nach der alten Verordnung war dies ohne Betäubung erlaubt. Auf unsere Nachfrage bei den betroffenen Rasseclubs wurde grossmehrheitlich geantwortet, dass dies ohnehin vom Tierarzt gemacht werde. Neu muss dieser Eingriff unter Lokalanästhesie durchgeführt werden.
Die ausführlichen Vernehmlassungsunterlagen mit einer Gegenüberstellung alt-neu und einem erläuternden Bericht finden Sie hier: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/56/cons_1
Wir danken Ihnen bereits heute für Ihre Unterstützung und freuen uns, einen aktiven Beitrag zur Verbesserung des Tierwohls in der Schweiz leisten zu können.
Mit freundlichen Grüssen
Hansueli Beer
Präsident SKG
Yvonne Jaussi
Präsidentin AKZVT