AXA ARAG

Rechtsschutzversicherung für Hundehalter:innen – eine Dienstleistung der SKG für ihre Mitglieder

Aufgrund der vielen gesetzlichen Bestimmungen werden Hundehalter:innen immer öfter in Administrativ- und Strafverfahren verwickelt. Die SKG hat deshalb für ihre Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, welche in solchen Fällen Unterstützung bietet und die Kosten übernimmt. Es handelt sich dabei um eine ganz speziell auf die Bedürfnisse der Hundehalter:innen zugeschnittene Versicherung, welche dort hilft, wo die meisten anderen Rechtsschutzversicherungen keine Deckung bieten, nämlich im Straf-, Schadenersatz- und Verwaltungsrecht. Zudem profitieren die SKG-Mitglieder vom Beratungs-Rechtsschutz und seit 2016 neu auch vom Nachbar- und Versicherungsrecht.

Alle SKG Mitglieder sind automatisch und ohne zusätzliche Kosten in den genannten Gebieten rechtsschutzversichert. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, genügt die Rechtsfallanmeldung an die AXA-ARAG unter Beilage des gültigen Mitgliederausweises der SKG.

Die AXAjur – telefonische Rechtsberatung:
0848 11 11 00 (Montag bis Freitag: 8.00 – 17.00 Uhr)

Beispiel-Fall:
Ist eine Person gebissen worden, folgt eine Meldung des Hundes an das Veterinäramt. Dort wird in einem Verwaltungsverfahren die Gefährlichkeit des Hundes abgeklärt. Für die Unterstützung in diesem Verfahren kommt die Rechtsschutzversicherung für SKG-Mitglieder auf. Manchmal folgt sogar noch ein Strafverfahren wegen Körperverletzung. Auch dieses Verfahren ist von der Versicherung abgedeckt.