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Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG hat eine wichtige Entscheidung bezüglich der Mitgliedschaften in besonderen Vereinigungen (IGs) getroffen. Künftig dürfen Vereine, welche die Voraussetzungen einer SKG-Sektion erfüllen, aber nicht Mitglied werden wollen, nicht mehr Teil solcher Vereinigungen sein. Dieser Beschluss soll verhindern, dass Vereine die Vorteile der SKG nutzen, ohne selbst Mitglied zu sein. Betroffene Vereine müssen sich nun an diese neue Regelung anpassen.