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Die von der SVP Grossrätin Madeleine Amstutz lancierte Motion zum Thema Leinenpflicht im Kanton Bern soll an der Herbstsession als Postulat aufgenommen werden. Die IGKO setzt sich dafür ein, dass ein weiteres Gesetz zur Hundehaltung im Kanton Bern nicht notwendig wird.
Der Berner Regierungsrat unterstützt die von der Grossrätin Madeleine Amstutz (SVP/Sigriswil) lancierte Motion zum Thema Leinenpflicht, welche die Regelung der Nachbarkantone übernehmen will. Es wird geprüft, ob von Anfang April bis Ende Juli während der Brut- und Setzzeit die Hunde im und in näherer Umgebung des Waldes an die Leine müssen.
Die Interessengemeinschaft Kynologischer Organisationen im Kanton Bern und angrenzenden Gebieten IGKO lanciert eine Online-Petition gegen diese Motion, um von der Regierung des Kantons angehört zu werden.
➜ Informationen & Online-Petition auf www.igko.ch
Ausgangslage
Am 07. Dezember 2022 hat Grossrätin Madeleine Amstutz im Grossen Rat des Kantons Bern eine Motion eingereicht. Sie verlangt vom Regierungsrat die folgende Gesetzesänderung:
- Vom 15. April bis 31. Juli sind Hunde im Abstand von 50 Metern von Wäldern und in den Wäldern an der Leine zu führen.
- Vom 15. April bis 31. Juli sind Hunde auf Feldern, in denen möglicherweise Rehgeissen frisch geworfene Kitze setzen, an der Leine zu führen.
Am 20. März 2022 hat der Vorstand der IGKO in einem Brief an den zuständigen Regierungsrat Christoph Ammann ausführlich mit Fakten begründet, weshalb diese Massnahme unnötig ist. Darauf erhielt die IGKO nie eine Antwort.
Am 24. Mai 2023 hat der Regierungsrat die Motion als Postulat angenommen. Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Motion und ist gewillt, die bestehende Verordnung über den Wildtierschutz entsprechend anzupassen. Er schreibt sogar von einem Abstand zum Wald von 200m, und dies schon ab 1. April. Das ist extrem. Während 4 Monaten werden die Hunde in ihrem Recht auf freien Auslauf ohne Leine massiv eingeschränkt (Art. 71 Eidg. Tierschutzverordnung). Vom 1. April bis 31. Juli müssten sogar auf vielen Übungsplätzen die Hunde an der Leine gehalten werden. Das wäre im Widerspruch zum kynologischem Sachverstand.
Die IGKO fordert in dieser Petition:
Beibehalten der bisherigen Regelung gemäss Art. 7 der kantonalen Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV):
- Das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden ist verboten.
- Hunde dürfen abseits von Häusern, im Feld oder im Wald nur dann freigelassen werden,
a.) wenn sie von der Begleitperson jederzeit wirksam unter Kontrolle gehalten werden können
b.) oder es sich um geeignete Jagdhunde während der Jagdzeit handelt.
Mit dieser Regelung haben die Hundehaltenden die Fallzahlen für Fallwild Rehe (von Hunden gerissen) in den letzten Jahren gesenkt. 2008 waren es 154, 2021 waren es noch 33. Ein Blick auf die Gesamtstatistik des Jagdinspektorates (s. Homepage der IGKO) zeigt eindrücklich die anderen Ursachen für Fallwild. Die 33 Fälle mit Hunderissen machen gerade 1% von total 3235 Fällen aus. Und dies bei 66‘000 Hunden im Kt. Bern.
In den Nachbarkantonen mit Leinenpflicht sind die Fallzahlen ebenfalls rückläufig, aber nicht stärker als im Kanton Bern. Die Hundevereine und Hundeschulen im Kt. Bern haben viel investiert in eine Ausbildung im Sinne der geltenden Vorschriften. Die Eigenverantwortung der Hundehaltenden konnte geweckt werden. Das wird mit keinem Wort anerkannt. Dafür kommt der Regierungsrat mit einer kollektiven Strafe für die grosse Mehrheit der korrekten Hundehalterinnen und Hundehalter.
Der Kanton Bern könnte stolz sein, dass er mit einer liberalen Regelung erfolgreich war. Die IGKO ist entschlossen, die bisherige Ausbildungsarbeit fortzusetzen, allenfalls anzupassen, in Abstimmung mit dem Amt für Veterinärwesen und Jagdinspektorat. Damit wäre der Gesellschaftstauglichkeit der Hunde effektiv gedient. Davon würden auch die Rehkitze und das übrige Wild profitieren.
Die Petition kann hier unterschrieben werden:
➜ Leinenpflicht im Kanton Bern
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und selbstverständlich darf dieser Beitrag fleissig geteilt werden!