Anpassungen in der Tierschutzverordnung per 1. Februar 2025
Die Änderungen in der Tierschutzverordnung bezüglich der Einfuhr von Welpen in die Schweiz treten bereits am 1. Februar 2025 in Kraft.
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Die Änderungen in der Tierschutzverordnung bezüglich der Einfuhr von Welpen in die Schweiz treten bereits am 1. Februar 2025 in Kraft.
Im Kanton Zürich ist die Neuanschaffung von Rottweilern per 01. Januar 2025 verboten.
Kinder haben oft engen Körperkontakt zu Haustieren. Dadurch können Hunde oder Katzen Parasiten und andere krankmachende Erreger auf den Menschen übertragen und bei ihnen Infektionen und Erkrankungen auslösen.
Von Adventskerze bis Xylit: Die Feiertage bergen für Hunde einige Gefahren, über die man sich im Klaren sein sollte.
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die SKG, Thalstrasse 49, 4710 Balsthal, zu melden.
Für den genannten Hund wurde eine Duplikats-Abstammungsurkunde verlangt. Einsprachen sind innert 20 Tagen an die SKG, Thalstrasse 49, 4710 Balsthal, zu melden.