Startseite » Aus- & Weiterbildungen » Trainerausbildungen » NHB-Fachperson SKG
Die Ausbildung zur NHB-Fachperson SKG berechtigt Sie, schweizweit selbstständig NHB-Theorie- und Praxiskurse zu konzipieren, zu planen und durchzuführen. Zur Ausbildung zugelassen sind Gruppenleiter:innen SKG sowie Hundetrainer:innen mit einer gleichwertigen Vorbildung und entsprechendem Prüfungsnachweis.
Während Ihrer Ausbildung erlangen Sie Kenntnisse in der Administration und Organisation des Kurswesens, in Methodik/Didaktik des Unterrichtens und Vortragens, sowie in angewandter Lernpsychologie, Kommunikation und Rhetorik.
Als NHB-Fachperson SKG verfügen Sie über die Kompetenzen um Hundehaltenden theoretisches Grundwissen, sowie die praktischen Grundlagen eines zeitgemässen, tiergerechten und zielführenden Umgangs mit einem oder mehreren eigenen Hunden zu vermitteln.
Die aufgeführten Kosten beinhalten alle Theorie- und Praxis-Module, exkl. Abschlussprüfung.
Bitte legen Sie der Anmeldung ein gültiges Hundetrainer-Zertifikat HTZ bei.
Bitte legen Sie der Anmeldung einen gültigen SKG-Mitgliederausweis bei.
Zur Ausbildung zugelassen sind erfolgreich geprüfte Gruppenleiter:innen SKG, sowie Hundetrainer mit einer gleichwertigen Vorbildung und entsprechendem Prüfungsnachweis.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem mündlichen und/oder einem schriftlichen Prüfungsteil. Die Teil-Prüfungen decken zusammen alle Themen der Ausbildung ab.
Als dritte Teil-Prüfung werden Sie an einer NHB-Praxis-Prüfung Schatten-Richten.
Als Absolvent:in dieser Ausbildung erhalten sie nach erfolgreichem Prüfungsabschluss die Anerkennung als NHB-Fachperson und ein entsprechendes Diplom. Ebenso erhalten die erfolgreichen Absolvent:innen der Ausbildung ein für die Dauer von 4 Jahren gültiges Hundetrainer-Zertifikat (HTZ).
Die Dokumente berechtigen den/die Inhaber:in zum Führen der Bezeichnung NHB-Fachperson SKG und verpflichten zur Einhaltung des SKG-Ausbilder-Kodex.
Das Hundetrainer-Zertifikat ist ein Nachweis dafür, dass Sie mindestens eine Trainerausbildung der SKG abgeschlossen haben und sich regelmässig Weiterbilden.
Um eine Rezertifizierung zu beantragen müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres HTZ (4 Jahre) die im Reglement vorgeschriebenen Fort-/Weiterbildungen absolviert werden.
Für NHB-Fachpersonen SKG vorgeschrieben:
Die Kursausschreibungen der Fort-/Weiterbildungen finden Sie in der Kursagenda der SKG.