Rasseverbot für Rottweiler im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich ist die Neuanschaffung von Rottweilern per 01. Januar 2025 verboten.

Die Regierung des Kantons Zürich hat die Neuanschaffung von Rottweilern per 1.1.2025 verboten. Grund dafür ist der tragische Vorfall in Adlikon im vergangenen Oktober, bei dem ein Rottweiler mehrere Menschen, darunter zwei Kinder, schwer verletzt hat. Dieser Vorfall ist sehr schlimm und bedauerlich, hat aber nichts mit der Rasse an sich zu tun.

Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG hält fest, dass es sich bei dem Verbot lediglich um eine Symptombekämpfung handelt. Der Grund für das schreckliche Verhalten des betreffenden Hundes ist nicht in seiner Rassezugehörigkeit zu suchen, sondern in der Haltung des Tieres und der Seriosität seiner Verkäufer und Käufer im Umgang mit solchen Hunden.

Die SKG bedauert sehr, dass mit der politischen Überreaktion der Zürcher Kantonsregierung einmal mehr eine Rasse stigmatisiert wird, ohne das eigentliche Problem an der Wurzel zu packen. Das Verbot kommt aus den gleichen Kreisen, die nach dem schrecklichen tödlichen «Kampfhunde-Vorfall» in Oberglatt 2006 die SKN-Kurspflicht 2008 eingeführt und 2016 wieder abgeschafft haben.

Nicht das Verbot einzelner Rassen kann solche Vorfälle in Zukunft verhindern, sondern nur eine entsprechende Ausbildung und Vorbereitung der Hundehalter sowie die Erschwerung von Importen aus dem Ausland, insbesondere aus dubiosen Quellen.


Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG
Hansueli Beer
Präsident