Kategorie:
Schweizerisches Hundestammbuch SHSB
Für unwiederbringlich in Verlust geratene oder zerstörte Abstammungsurkunden besteht die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen. Der Duplikats-Antrag muss schriftlich (per Post oder per E-Mail ) erfolgen.
Bitte geben Sie uns das Geburtsdatum, die SHSB-Nummer, den Namen des Hundes sowie die Adresse des aktuellen Besitzers resp. der aktuellen Besitzerin bekannt. Der Duplikats-Antrag wird auf der Website der SKG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung muss eine Einspruchsfrist von 20 Tagen abgewartet werden. Danach erhalten Sie, sofern keine Einsprachen gegen den Antrag vorliegen, das Duplikat der Abstammungsurkunde inkl. der Rechnung per Einschreiben.