Kategorie:
Zucht
Gemäss Art. 2.1. des Zuchtreglement der SKG (ZRSKG) haben sich Züchter, für die ein Rasseklub zuständig ist, ausnahmslos an die Bestimmungen des Zuchtreglements dieses Klubs und des vorliegenden Reglements (ZER) zu halten, unabhängig davon, ob sie dem betreffenden Rasseklub als Mitglied angehören oder nicht.
Das heisst, Sie müssen nicht im zuständigen Klub Mitglied sein, müssen sich aber ausnahmslos an das Zuchtreglement des zuständigen Klubs halten. Die Wurfabnahme / Wurfkontrolle wird durch den zuständigen Rasseklub durchgeführt. Für Züchter, die dem zuständigen Klub nicht als Mitglied angehören, können höhere Gebühren anfallen.