Kategorie:
Schweizerisches Hundestammbuch SHSB
Grundsätzlich werden keine neuen Abstammungsurkunden ausgestellt und Besitzer gelöscht. Auch wenn z.B. ein Duplikat erstellt wird und es einen Besitzerwechsel gibt muss der 1. Besitzer aufgeführt werden.
Wird ein Welpe vom 1. Besitzer an den Züchter zurückgegeben, oder wird gar nicht erst abgeholt, so kann unter folgenden Bedingungen eine neue Abstammungsurkunde ausgestellt werden:
- Der Welpe darf zum Zeitpunkt der Rückgabe an den Züchter nicht älter als 12 Wochen sein.
- Der Antrag auf Neuerstellung der Abstammungsurkunde muss durch den Züchter erfolgen.
- Dem Antrag muss eine Verzichtserklärung des 1. Besitzers (mit Datum der Über- und Rückgabe) beigelegt werden.
- Dem Antrag muss ein Schreiben des aktuellen Besitzers beigelegt werden, in dem er bestätigt über den Vorbesitzer (unter Angabe des Namens des
1. Besitzer und Dauer des Aufenthalts) informiert worden zu sein. - Falls ein Welpe nicht abgeholt wurde muss der Züchter eine schriftliche Bestätigung des eingetragenen Besitzers beilegen.
Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie eine neue Abstammungsurkunde, insofern alle Bedingungen erfüllt wurden.