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Als Wesensrichter:in haben Sie viel Verantwortung. Sie beeinflussen durch Ihre Beurteilungen massgeblich die Entwicklung in der Zucht von Rassehunden, indem wesenssichere Hunde gefördert und anhaltend ängstliche oder aggressive Tiere ausgeschlossen werden. Diese Ausbildung richtet sich an Personen mit mehrjähriger kynologischer Erfahrung, welche als Wesensrichter:in an Körverhaltensbeurteilungen tätig sind, oder sein möchten.
Im Rahmen dieser Ausbildung lernen Sie das Verhalten von Rassehunden auf der Basis allgemeiner Fachkenntnisse zutreffend zu analysieren. Sie haben Kenntnisse in Hundeverhalten und in der Analyse der körpersprachlichen Ausdrucks- und Kommunikationselemente des Hundes.
Sie sind fähig, die wichtigsten Beobachtungen korrekt zuzuordnen und kennen die Hauptkriterien eines Rasseverhaltensprofils. Ausserdem können Sie eine Kör-Verhaltensbeurteilung (KVB) organisieren und durchführen und beherrschen die wichtigsten Regeln der menschlichen Kommunikation.
Die aufgeführten Kosten beinhalten alle Module der Ausbildung, sowie die Theorie- und Praxis-Prüfung.
Bitte legen Sie der Anmeldung ein gültiges Hundetrainer-Zertifikat HTZ bei.
Bitte legen Sie der Anmeldung einen gültigen SKG-Mitgliederausweis bei.
Der Antrag auf Zulassung zur Ausbildung ist an die Fachstelle Ausbildung der SKG zu richten.
Praxistrainings sind als Workshops aufgebaut und geben dem/der WR-Anwärter:in die Möglichkeit, den praktischen Teil der KVB unter Aufsicht selbständig zu üben und zu vertiefen. Jede/r WR-A stellt sich bei Bedarf selbst mit Hund als Figurant zur Verfügung, oder benennt selbständig eine/n HF mit Hund, welcher diese Funktion übernimmt.
Als Absolvent:in dieser Ausbildung erhalten sie nach erfolgreichem Prüfungsabschluss die Anerkennung als Wesensrichter:in SKG und ein entsprechendes Diplom. Ebenso erhalten Sie einen WR-Ausweis. Die Dokumente berechtigen den/die Inhaber:in zum Führen der Bezeichnung Wesensrichter:in SKG und verpflichten zur Einhaltung der Regelwerke.
Wesensrichter:innen SKG sind verpflichtet, innerhalb von 4 Jahren mindestens 1 ganztägige vom AAKA anerkannte Weiterbildungsveranstaltung für Wesensrichter zu besuchen. Die besuchten Weiterbildungen sind im WR-Ausweis einzutragen. Der Einsatz an einer KVB gilt nicht als Weiterbildung.
Die folgenden Dokumente können Sie auf der Download-Seite herunterladen: