SKG-Züchter:innen

Züchterinnen und Züchter tragen eine grosse Verantwortung
Seit 1883 fördert die Schweizerische Kynologische Gesellschaft die Zucht von funktionell und genetisch gesunden, verhaltenssicheren, sozial- und umweltverträglichen Hunden. Die Grundsteine hierfür werden in hohem Mass bereits im Welpenalter gelegt. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass die Welpen eine dem Wesen des Hundes entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht erhalten.

Damit ein Welpe den späteren Anforderungen des Alltags gewachsen ist, muss er sehr früh erste Lebenserfahrungen sammeln können. Züchter:innen und Züchter tragen während der ersten acht bis zehn Lebenswochen des Hundes entscheidend an die Gewöhnung ans Leben in unserer Gesellschaft bei. Darum bedeutet das Aufziehen von Hunden weit mehr als Futter und ein Schlaflager offerieren. Züchter:innen legen die eigentliche Basis zur späteren Umweltverträglichkeit. Es gilt, die Welpen mit Lebewesen und Gegenständen, Gerüchen und Geräuschen, Lebensräumen und vielem mehr vertraut zu machen. Im Mittelpunkt steht nicht das Erledigen und Abhaken einer Liste. Wir reden von der subtilen Entwicklung kleiner Lebewesen, die Schritt für Schritt gefördert und begleitet werden müssen.

SKG Züchter:in werden

Sie möchten Rassehunde mit FCI Abstammungsurkunden züchten? Erfahren Sie hier welche Anforderungen Sie als Züchter:in erfüllen müssen und welche Schritte nötig sind, bevor der erste Wurf geplant werden kann.

Reglemente & Formulare

Alle Reglemente, Richtlinien und Formulare im Zusammenhang mit der Zucht von FCI anerkannten Rassehunden.

Goldenes Gütezeichen

Das GGZ zeichnet Züchter:innen aus, welche diverse spezielle Anforderungen erfüllen und sich regelmässig weiterbilden.

Eintragung ins SHSB

Erfahren Sie was nötig ist, um einen Hund ins Schweizerische Hundestamm­buch SHSB eintragen zu lassen.

Grüne Weisungen

Hunderassen für die kein Rasseklub zuständig ist, sind direkt den Grünen Weisungen der SKG unterstellt.

Zuchtstätten- & Wurfkontrolle

In begründeten Fällen können Rasseklubs sowie Züchter:innen eine kosten­pflichtige, neutrale Kontrolle beantragen.

Aus- & Weiter­bildungen für Züchter:innen

Bleiben Sie auf dem neusten Ausbildungs­stand in Sachen Gesundheit, Verhalten und Veterinär­medizin.

Erweiterte Grüne Weisungen

Wer nicht unter dem Rasseklub Züchten möchte, kann sich den Erweiterten Grünen Weisungen der SKG anschliessen.

Vorsorge­untersuchungen

Um zur Zucht zugelassen zu werden, müssen Hunde je nach Rasse unterschied­liche Gesund­heitsuntersuchungen vorweisen können.

Sanktions­wesen

Ein Sanktions­verfahren kann gegen Personen eingeleitet werden, welche gegen Reglemente, etc. verstossen.

News

Wichtige Informationen für Züchter:innen, alle News rund um das Thema Zucht, sowie die Newsletter von ESCCAP CH finden Sie hier:

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FCI Online-Conference: Illegal Puppy Trade in the European Union – Causes, consequences, and solutions

Der illegale Welpenhandel in der Europäischen Union und in anderen Teilen der Welt führt zu komplexen Problemen für die Gesundheit und das Wohlergehen von Hunden. In vielen Fällen werden – fälschlicherweise – die registrierten und verantwortungsvoll handelnden Züchter mit einem FCI-registrierten Zwingernamen für die Folgen verantwortlich gemacht.

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Publikationen der SKG

Rasseverbot für Rottweiler im Kanton Zürich

Nach eingehender Prüfung der vom Kanton Zürich publizierten Verfügungen betreffend das Verbot von Hunden der Rasse «Rottweiler» im Kanton Zürich haben wir uns entschlossen, die mit vom zuständigen Rasseclub «Schweizerischer Rottweiler-Club SRC» und dem für den Kanton Zürich zuständigen Regionalverband der SKG, dem «Zürcher Hundeverband» ZHV, auszuarbeitende Beschwerde zu unterstützen.

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Schweizerisches Hundestammbuch SHSB

Neuerung im Verfahren: Eintragungen von Halter:innen auf der Abstammungsurkunde

Bisher wurden in der Stammbuchverwaltung die Eintragung der Halter und Halterwechsel teilweise mit der Schreibmaschine vorgenommen. Im Jahr 2025 ist es an der Zeit, sich von dieser traditionellen Methode zu verabschieden. Ab dem 1. Januar 2025 wird das Verfahren wie folgt angepasst: Halter wird mit der Wurfmeldung gemeldet Der/die gemeldete

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