Grüne Weisungen (GW)

Hunderassen die keinem Rasseklub unterstellt sind

Grundsätzlich werden die verschiedenen von der FCI anerkannten Hunderassen und Ihre Züchter von einem Rasseklub betreut. Vereinzelt gibt es aber Rassen, für die in der Schweiz kein Rasseklub existiert, diese unterstehen direkt der SKG. Ihre Zucht wird in den Grünen Weisungen (GW) geregelt. Die im Zuchtreglement der SKG (ZRSKG) sowie in den Ausführungsbestimmungen zum ZRSKG (AB/ZRSKG) festgelegten Bestimmungen bilden die Grundlage der Grünen Weisungen und sind für Züchter:innen und Deckrüdenbesitzer:innen von Rassen, die keinem Rasseklub unterstellt sind, verbindlich.

Der AKZVT entscheidet darüber, welche Gesundheitsatteste die den Grünen Weisungen unterstellten Rassen vorweisen müssen.

Diese Rassen unterstehen den Grünen Weisungen der SKG:
Informationen für GW Züchter:innen und Deckrüdenbesitzer:innen:

Zuchtzulassungsprüfung (ZZP)

Der Fachbereich Zucht der SKG organisiert die Zuchtzulassungsprüfung für Rassen, die den Grünen Weisungen (GW) der SKG unterstehen, an folgenden Daten: 

Die Daten 2024 werden Ende Jahr zusammen mit den entsprechenden Anmeldeformularen aufgeschaltet.

Aktuell ist leider keine Zuchtzulassungsprüfung geplant.
Sobald neue Daten bekannt sind, werden diese hier publiziert.

Donnerstag, 10. Oktober 2024
Anmeldeschluss: 25.09.2024

Teilnehmerzahl ist beschränkt.

Die Interessenten sind gebeten folgende Unterlagen per Einschreiben bei der SKG, Fachstelle Zucht, Thalstrasse 49, 4710 Balsthal, einzureichen:

  • Original-Abstammungsurkunde des Hundes
  • DNA-Profil
  • Kopien der notwendigen Gesundheitsatteste
  • Kopie des aktuellen SKG-Mitgliederausweises

Online-Wurfmeldekarte Grüne Weisungen

Bitte die Online-Wurfmeldekarte bis spätestens 10 Tagen nach dem Wurfdatum einreichen, diese wird direkt an das Sekretariat Zucht der SKG übermittelt.

Züchter:in



Informationen zum Wurf


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