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Gegen Personen, die gegen die Bestimmungen der folgenden Reglemente zuwiderhandeln und/oder sich der Beihilfe mitschuldig machen, kann der AKZVT Sanktionen aussprechen:
Ein Sanktionsverfahren wird insbesondere aufgrund eines begründeten Antrages einer SKG Sektion, einer schriftlichen Selbstanzeige durch den Züchter, einer schriftlichen Anzeige einer Drittperson oder aus eigener Wahrnehmung von Verantwortlichen der SKG eingeleitet.